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Schulpsychologie

Zuständig für unsere Grundschule:

 Jana Kesel – Schulpsychologin

jana.kesel@kempten.de

Telefonsprechstunde: Donnerstag, 08.15 – 9.15 Uhr

Tel.: 0831/2525 – 5282

 

Zuständig für unsere Mittelschule:

 Anne Heymann– Schulpsychologin

anne.heymann@schulamt-oalike.de

Telefonsprechstunde: Mittwoch 11.15 – 12.00 Uhr

 Tel. 0160/99851742

 

Was versteht man unter einer „Schulpsychologischen Beratung“?

Zum Schulleben gehören viele glückliche Stunden aber auch Konflikte Probleme und Krisen. Oft findet man zur Bewältigung dieser Herausforderung Rat und Hilfe bei der Familie, bei Freunden, Lehrern oder Kollegen. In manchen Situationen macht es Sinn sich mit einer außenstehenden Person zu beraten, die objektiv und mit psychologischem Fachwissen und Erfahrung das Problem betrachtet.
Wir Schulpsychologen sind Psychologen und Lehrer zugleich und haben daher genau Kenntnis des „Systems Schule“. Unsere Beratungsstellen sind in Kempten, Lindau und im Oberallgäu.
Unser Ziel ist es Sie zu unterstützen individuelle Lösungswege zu finden sowie absehbare Probleme zu verhindern. Wir können mit Ihnen weitere Maßnahmen planen, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit der Schule, Ärzten, Psychologen, sozialpädagogischen Fachkräften, etc.

Wir beraten Sie

  • auf Grundlage psychologischer Diagnostik
  • anhand lösungsorientierter Gespräche
  • gegebenenfalls anhand gemeinsamer Planung von Maßnahmen, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit der Schule, Ärzten, Psychologen, sozialpädagogischen Fachkräften, Therapeuten, etc.

Eltern, Lehrer und Schüler wenden sich an uns mit verschiedenen Anliegen wie:

  • Ist mein Sohn in der Schule unterfordert?
  • Hat meine Tochter eine Leserechtschreibschwäche?
  • Meine Mitschüler grenzen mich aus.
  • Auf welche Weise kann ich das Kind bei Lernproblemen unterstützen?
  • Ist mein Kind schulfähig?
  • Ein Schüler meiner Klasse weigert sich in die Schule zu kommen.
  • Warum kann sich mein Sohn nicht konzentrieren?
  • Wie kann ich den Konflikt mit meiner Kollegin lösen?
  • Ich habe solche Angst vor Prüfungen.
  • Wie können wir die Hausaufgabensituation reibungsloser gestalten?

Neben der individuellen, persönlichen Beratung bieten wir auch Fortbildungen und Gruppenmaßnahmen für Lehrer, Eltern und Schüler an zu Themen, wie

  • Gesprächsführung
  • Krisenintervention
  • Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten
  • Rechenschwierigkeiten
  • Mobbing
  • Lernen lernen
  • Einschulung
  • Lehrergesundheit
  • Supervision für Lehrer

Wenn Sie Näheres wissen möchten, schreiben Sie uns eine Email oder rufen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne. 

  • Unsere Beratung ist immer freiwillig.
  • Unsere Beratung ist für Sie kostenfrei.
  • Wir unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Veränderung der Rechtsgrundlage für Beeinträchtigung im Lesen und Rechtschreiben:

Zum 01.08.2016 trat die neue Bayerische Schulordnung (BaySchO) in Kraft. Hieraus ergeben sich Änderungen bezüglich des Umgangs mit Schüler/innen mit Beeinträchtigungen im Lesen und/oder Rechtschreiben.

Die bisherige Unterscheidung zwischen „Schwäche“ und „Störung“ (hinsichtlich des Lesens, des Rechtschreibens, oder beidem) sieht die BaySchO nicht mehr vor. Künftig gibt es nur noch die Bezeichnung „Lese-Rechtschreib-Störung“ (kombinierte Störung beider Fertigkeiten oder als isolierte Lesestörung bzw. isolierte Rechtschreibstörung).

 „Für den Nachweis einer Lese-Rechtschreib-Störung (…) ist die Vorlage einer schulpsychologischen Stellungnahme stets erforderlich und ausreichend.“  (§36(2))

Bei Vorlage eines Befundes vom Facharzt wird der Schulpsychologe dessen Testergebnis berücksichtigen und eine Stellungnahme für den Schulleiter verfassen. Dieser stellt nach Antrag der Erziehungsberechtigten einen Bescheid aus.

Es gibt drei Bereiche von Unterstützungsmaßnahmen:

1. Individuelle Unterstützungsmaßnahmen an der Schule, diese gewährt die Lehrkraft ohne Vorliegen eines Bescheides
2. Nachteilsausgleich wahrt die geltenden wesentlichen Leistungs-anforderungen, erscheint nicht im Zeugnis
3. Notenschutz bzgl. Rechtschreibung und Vorlesen, erscheint im Zeugnis

Über Art und Ausmaß der Unterstützungsmaßnahmen entscheidet der Schulleiter unter Berücksichtigung der vorliegenden Befunde und der Stellungnahme des Schulpsychologen. Für Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz muss ein Antrag gestellt werden, für individuelle Unterstützungsmaßnahmen nicht.

Vorgehensweise für Eltern:

Was tun, wenn Sie beobachten, dass ihr Kind besondere Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens zeigt und Sie wissen möchten, ob eine Lese- und Rechtschreibstörung vorliegt?

Suchen Sie zunächst das Gespräch mit der Klassenlehrkraft. Wenn Sie eine diagnostische Überprüfung wünschen, treten Sie in Kontakt mit der zuständigen Beratungslehrkraft oder suchen Sie eine Facharztpraxis für Kinder-und Jugendpsychiatrie auf.

Beide Stellen können die Untersuchungen mit Ihrem Kind durchführen. Die Befunde werden immer an den/die zuständige/n Schulpsychologen/in weitergeleitet sofern die Eltern das wünschen. Der/die Schulpsychologe/in stellt im Falle einer Lese- und Rechtschreibstörung eine schulpsychologische Stellungnahme zur Vorlage in der Schule aus. Diese Bescheinigung empfiehlt Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz.

In einem gemeinsamen Gespräch (Eltern, Klassenlehrkraft, Beratungslehrkraft oder Schulpsychologe/in) werden Sie als Eltern umfassend informiert und es wird gemeinsam erörtert, welche Förder- oder Hilfsmaßnahmen für Ihr Kind sinnvoll und durchführbar sind.